Liebe Patienten,
aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) besteht eine FFP2-Maskenpflicht (ab einem Alter von 6 Jahren) in
- (Zahn-)Arztpraxen,
- psychotherapeutischen Praxen,
- Praxen aller sonstigen Heilberufe,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Rettungsdiensten
Unsere Praxisräume dürfen daher aktuell an beiden Praxisstandorten ausschließlich mit FFP2-Maske betreten werden.
Bitte denken Sie auch bei Terminvereinbarungen oder Rezeptabholungen vor Ort an Ihre FFP2-Maske.
Ihr Praxis-Team vom Orthoneum