Liebe Patienten,

aufgrund des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (§ 28b IfSG) besteht eine FFP2-Maskenpflicht (ab einem Alter von 6 Jahren)  in

  • (Zahn-)Arztpraxen,
  • psychotherapeutischen Praxen,
  • Praxen aller sonstigen Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Rettungsdiensten

Unsere Praxisräume dürfen daher aktuell an beiden Praxisstandorten ausschließlich mit FFP2-Maske betreten werden.
Bitte denken Sie auch bei Terminvereinbarungen oder Rezeptabholungen vor Ort an Ihre FFP2-Maske.

Ihr Praxis-Team vom Orthoneum